Ihr
Arbeitgeber übernimmt die Umzugskosten
Häufig
kommt es vor, dass der Arbeitgeber die Kosten für einen Ortswechsel
übernimmt. Auch hier wird es Ihnen so einfach wie möglich
gemacht.
Wir
beraten Sie persönlich und Sie erhalten ein unverbindliches
und kostenloses Angebot, welches Sie Ihrem jetzigen oder zukünftigen
Arbeitgeber zur Genehmigung vorlegen können. Sobald Sie die
Genehmigung des Umzuges erhalten haben und den Auftrag erteilen,
haben Sie mit finanziellen Leistungen nichts mehr zu tun, denn die
Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Wenn
Sie für eine Behörde tätig sind oder tätig werden
sollten, kann die Abrechnung selbstverständlich nach dem Bundesumzugskostengesetz
(BUKG) erfolgen.
Gleich
in welche Stadt Sie auch umziehen möchten - das bundesweit
gespannte confern-Partner-Netz steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite,
d.h. professioneller Service auch in Ihrer Nähe.
Bundeswehrumzüge
Als Partner der Bundeswehr können Sie uns direkt mit
Ihren Umzugswünschen ansprechen und beauftragen.

|