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Ihr Arbeitgeber übernimmt die Umzugskosten

Häufig kommt es vor, dass der Arbeitgeber die Kosten für einen Ortswechsel übernimmt. Auch hier wird es Ihnen so einfach wie möglich gemacht.

Wir beraten Sie persönlich und Sie erhalten ein unverbindliches und kostenloses Angebot, welches Sie Ihrem jetzigen oder zukünftigen Arbeitgeber zur Genehmigung vorlegen können. Sobald Sie die Genehmigung des Umzuges erhalten haben und den Auftrag erteilen, haben Sie mit finanziellen Leistungen nichts mehr zu tun, denn die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrem Arbeitgeber.

Wenn Sie für eine Behörde tätig sind oder tätig werden sollten, kann die Abrechnung selbstverständlich nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) erfolgen.

Gleich in welche Stadt Sie auch umziehen möchten - das bundesweit gespannte confern-Partner-Netz steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, d.h. professioneller Service auch in Ihrer Nähe.

Bundeswehrumzüge
Als Partner der Bundeswehr können Sie uns direkt mit Ihren Umzugswünschen ansprechen und beauftragen.