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Ihr neuer Mitarbeiter zieht um
  • Heute ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Kosten für einen Ortswechsel übernimmt. Trägt die Kostenübernahme doch zu einem Teil zur Motivation und Anerkennung des neuen Mitarbeiters bei, dem die Ortsveränderung manchmal nicht leicht fällt.
      
  • Auch hier wird es Ihnen so einfach wie möglich gemacht. Sie erhalten nach Ermittlung des Aufwandes ein unverbindliches und kostenloses Angebot, aus dem Sie den Investitionsaufwand für Ihren neuen Mitarbeiter entnehmen können.
      
  • Wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Behörde handelt, erfolgt die Angebots- und Auftragsabwicklung problemlos nach den Bundesumzugskostengesetz(BUKG).