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Ihr
neuer Mitarbeiter zieht um
- Heute ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Kosten für einen
Ortswechsel übernimmt. Trägt die Kostenübernahme doch zu einem Teil zur
Motivation und Anerkennung des neuen Mitarbeiters bei, dem die Ortsveränderung
manchmal nicht leicht fällt.
- Auch hier wird es Ihnen so einfach wie möglich gemacht. Sie
erhalten nach Ermittlung des Aufwandes ein unverbindliches und kostenloses
Angebot, aus dem Sie den Investitionsaufwand für Ihren neuen Mitarbeiter
entnehmen können.
- Wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Behörde handelt,
erfolgt die Angebots- und Auftragsabwicklung problemlos nach den
Bundesumzugskostengesetz(BUKG).

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